Geschäftsbedingungen

zu verleih der Geschirrmobile und Gewerbespüler

Der Transport der Geschirrmobile Abholung und Rückstellung erfolgt auf Kosten und der Gefahr des Veranstalters und des Fahrers.

Die Überstellung der Mobile vom Platz des Verleihers zum Veranstaltungs - Einsatzort und zurück ist mit einem geeigneten behördlich

Kraftfahrzeug oder Anhänger vorzunehmen und dar nicht Überladen und die Fahrgeschwindikeit um die 60 Km wegen Schwingungen

des Anhängers sind eizuhalten.


Aufstellung und Inbetriebnahme

Die Aufstellung dieser Geräte und die Herstellung aller Anschlüsse Strom Wasser und Abflüsse werden wenn nicht vom Verleiher gewünscht

durch den Veranstalter durch Fachpersonal selbst vorgenommen.


Betrieb der Geschirrmobile und der Spüler.

Zum Betrieb der Geschirrmobile oder der Spüler oder sonstiger technischer Einrichtungen am Veranstaltungsort ist die Bedienungsanleitung zu beachten.


Haftung des Veranstalters

Die Aufstellung der Mobile oder Spüler am Veranstaltungsort erfolgt auf Kosten des Veranstalters für die Reinigung und Beschädigung der Geräte

ist der Veranstalter verantwortlich, fehlende Gegenstände Geschirr Besteck oder sonstige Ausstattung sowie Reparaturen ,welche auf unsachgemäße

Handhabung der Geräte beruhen,werden in Rechnung gestellt.

Haftung des Verleihers

Bei technischen Gebrechen, die zu einem Ausfall der Geräte führen,können an dem Verleiher keine Entschädigungsansprüche

gerichtet werden.Für die weitere Abhaltung der Veranstaltung dei einem Geräteausfall, welcher durch Reparatur nicht zeitgerecht

behoben werden kann ist wenn möglich ein Ersatzgerät verfügbar.wenn es durch unsachgemäße Bedienung zu Störungen der

Anlage kommt können an den Verleiher keine Ansprüche gestellt werden.


Vertragsrücktritt

Bei Vertragsrücktritt bis 5 Monate vor Abhaltung der Veranstaltung entstehen keine Kosten. Ansonsten werden die vollen

Mietgebühren in Rechnung gestellt.